Auf einen Blick
- Gesetzliche Grundlage: §33 SGB VIII, §42 SGB VIII
- Region: Münsterland
►Intensive Vorbereitung der Bereitschaftsfamilien
►Kontinuierliche Beratung durch eine pädagogische Fachkraft mit beraterischer Zusatzqualifikation
►FBB-Berater:innen erhalten Co-Beratung, regelmäßige Fortbildung und Supervision
►die Pflegeeltern erhalten neben dem Unterhalt für das Pflegekind eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Betreuung
Sie suchen eine Bereitschaftsfamilie für ein Kind oder beschäftigen Sie sich damit, selbst Bereitschaftsfamilie zu werden? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Wir beraten Sie:
Ludger Struchtrup
Staatl. anerkannter Erzieher
02594 9448-89
0152-38272386
struchtrup@kiwo-jugendhilfe.de
Ute Rathmann
Diplom-Sozialarbeiterin
02594 9448-87
0152-38272384
rathmann@kiwo-jugendhilfe.de
Ute Thaleikis-Carstensen
Diplom-Psychologin
Familientherapeutin (DGSF)
02594 9448-22
thaleikis@kiwo-jugendhilfe.de