Wir gestalten Jugendhilfe

Wie kann ich spenden?

Private Geldspender und Geldspenderinnen, Vereine, Unternehmen und Stiftungen – sie alle bilden mit ihrer finanziellen Hilfe eine sehr wichtige Säule für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Viele verschiedene Freizeitaktivitäten wären für die Kinder und jugendlichen sonst nicht möglich. Mit ihrer finanziellen Unterstützung, helfen sie uns dabei, Kindern eine zweite Lebenschancen zu ermöglichen. Als gemeinnützige Einrichtung sind wir berechtigt Ihnen einen Spendenquittung auszustellen. Daher ist Ihre Spende steuerlich absetzbar.

 Einmalige Spende oder wiederkehrende Spende

Jede Spende ist bei uns sehr herzlich Willkommen. Soziales Engagement durch Unternehmen und Privatpersonen ermöglichen eine größere Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung ermöglichen Sie zum Beispiel: erlebnispädagogische Aktionen, sportliche Events, Gruppenausflüge, Sportgeräte und Freizeitgeräte, Musikunterricht (Musikworkshop), Anschaffung von Instrumenten, Spielplatzelemente, individuelle Ausstattung für Kinder und Jugendliche. Suchen Sie gerne das Gespräch mit uns, damit wir Ihnen unsere wichtige Arbeit näher bringen können.

Spendenkonto:
DKM Darlehenskasse Münster eG
IBAN: DE73 4006 0265 0004 0010 00
BIC: GENODEM1DKM
Oder direkt online:

Hier geht es zum Spendenformular


Spende statt Geschenk

"Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben. Wer andere glücklich macht, wird glücklich." (André Gide, Schriftsteller)
Anstatt materielle Geschenke zu erhalten, bitten Sie ihre Freunde und Verwandten, eine Spende zu tätigen. Auf diese Weise kann der Anlass sowohl gefeiert als auch genutzt werden, um anderen zu helfen und positive Veränderungen zu bewirken. Sie können Ihre Gäste bitten unsere Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen.  Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Sie sammeln die Spenden bei Ihrer Feier selbst, dann erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.
2. Sie bitten Ihre Gäste um eine Spende mit Kennwort auf unser Konto.
Auf Wunsch  erhalten Sie anschließend von uns eine Mitteilung über die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden und eine Liste der Spender. Jeder Spender erhält über seinen Betrag eine Zuwendungsbestätigung.

 

Anlassspende / Spendenbox 

Sie haben was zu feiern und möchten dabei Gutes tun?
Der Anlass kann beispielsweise ein Firmevent, ein Tag der offenen Tür, ein Jubiläum oder eine andere besondere Gelegenheit sein. Anlassspenden ermöglichen es Menschen, etwas Gutes zu tun und gleichzeitig eine Verbindung zu einem besonderen Ereignis herzustellen. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbox zur Verfügung.
Sie möchten in Ihrem Geschäft einen Spendenbox aufstellen? Kein Problem. Sprechen Sie uns einfach an. 

 

Testamentspende

Durch eine Testamentspende kann man sicherstellen, dass ein Teil seines Vermögens oder bestimmte Vermögenswerte nach dem eigenen Tod für einen guten Zweck eingesetzt werden. Hier sind einige Schritte, die bei einer Testamentspende berücksichtigt werden können:
1. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt: Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments helfen und sicherstellen, dass Ihre Wünsche erfüllt werden.
2. Bestimmen Sie den Umfang Ihrer Spende: Überlegen Sie, wie viel Sie an eine wohltätige Organisation oder einen bestimmten Zweck spenden möchten. Sie können beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag, bestimmte dingliche Güter oder einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses angeben.3. Wählen Sie eine wohltätige Organisation aus: Entscheiden Sie sich für eine Organisation oder einen Zweck, dem Sie Ihr Vermögen zukommen lassen möchten – wir informieren Sie gerne persönlich und vertraulich über unsere Stiftung und Einrichtung.
4. Sprechen
  Sie mit Ihrer Familie: Es kann hilfreich sein, Ihre Familie über Ihre Entscheidung zu informieren, insbesondere wenn Ihre Testamentspende einen großen Teil Ihres Vermögens betrifft. Dadurch können potenzielle Konflikte vermieden werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung für eine Testamentspende eine persönliche Wahl ist. Bevor Sie sich für eine Testamentspende entscheiden, sollten Sie Ihre individuellen Umstände, Werte und Prioritäten sorgfältig abwägen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Sollte unsere Stiftung oder die KIWO Jugendhilfe für Sie als Spendenempfänger in Betracht kommen, nehmen Sie gerne (natürlich vertraulich) Kontakt zu uns auf, wenn Sie mehr über uns erfahren oder den Austausch zu Ihrem Anliegen suchen wollen.
Hierfür steht Ihnen natürlich auch unser Geschäftsführer Herr Tenhumberg zur Verfügung.
Als gemeinnützige Einrichtung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.

Zustiftung

Bürgerliches Engagement spielt seit über 160 Jahren eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Jugendhilfe in Dülmen. Es ist bemerkenswert, dass schon 1857 Bürger in Dülmen mit der Gertrudisstiftung und 1871 mit der St.-Josephs-Stiftung unsere später zusammengeführte Stiftung gründeten, um sich um hilfsbedürftige Kinder zu kümmern. Diese Stiftungen haben einen großen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Versorgung dieser Kinder geleistet. Geldschenkungen und Grundstücksspenden sicherten den Grundstein der Stiftungen. Auch heute noch kann ein ebensolches bürgerliches Engagement für unsere Stiftung stattfinden und uns dadurch bei der weiteren Entwicklung der Jugendhilfe helfen. Wenn sich Menschen für die Jugendhilfe und die Unterstützung von benachteiligten Kindern einsetzen, können sie einen positiven Einfluss auf ihre Gemeinschaft und die Zukunft der jungen Generation haben.
Mit Ihrer Zustiftung können Sie die Arbeit unserer Stiftung langfristig und nachhaltig unterstützen. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, so dass unsere Arbeit dauerhaft unterstützt werden kann. Sie spenden dadurch langfristig und erhöhen damit nachhaltig unser Engagement für Kinder und Jugendliche. Nicht nur Privatpersonen können sich als Zustifter einbringen, sondern auch juristische Personen. Für Firmen und Unternehmen, in denen langfristig geplant wird, beinhaltet die Gelegenheit zum Zustiften viele interessante und auch steuermindernde Möglichkeiten. Ob es ein bestimmter Geldbetrag, als Nachlassempfänger oder als Zustiftung von Sachleistungen können Sie individuell entscheiden. Eine Zustiftung kann als Schenkung in einem einmaligen Betrag oder auch in Teilbeträgen vorgenommen werden. Auf dem Überweisungsträger genügt der Zusatz "Zustiftung" als Verwendungszweck.


Kinder brauchen Zeit - Informieren Sie sich auch gerne über unsere neuste Spendenkampagne 

 


Ihre Spende ermöglicht eine zusätzliche und dringend notwendige Extraportion Zeit:
… für einen Besuch im Tierpark
… für eine regelmäßige Nachhilfe in Mathe
… für eine wöchentliche Reittherapie
… für den gemeinsamen Besuch der Bücherei
.. für die regelmäßige Begleitung des Fußballspiels am Samstag
.. und, und, und

Ihre Spenden werden verwendet, um pädagogisches Personal über unseren regulären Personalschlüssel hinaus zu finanzieren. Dadurch können wir sicherstellen, dass wir den Kindern zusätzliche Angebote anbieten können.

Alle Infos unter www.kinder-brauchen-zeit.de




 Sie haben Fragen zu Spenden oder Zustiftungen.

Rufen Sie mich einfach an:
Jörg Kortmann
Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
Tel. 02594 - 9448-42
Mobil 0152-38272342
Mail j.kortmann@kiwo-jugendhilfe.de

 

 
 
 
 
Instagram